Rechtsprechung
BVerwG, 04.03.1987 - 5 B 30.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Erhalt von Ausbildungsförderung nach Vornahme eines Fachrichtungswechsels - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1986 - 16 A 1978/85
- BVerwG, 04.03.1987 - 5 B 30.87
- BVerwG, 04.05.1987 - 5 B 30.87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 8.80
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - …
Auszug aus BVerwG, 04.03.1987 - 5 B 30.87
Die vom Beklagten aufgeworfene Frage, "welche Bedeutung der Dauer der Alternativausbildung" beim Wechsel des Auszubildenden in sein Wunschstudium "im Rahmen der nach § 7 Abs. 3 BAföG vorzunehmenden Interessenabwägung zukommt", läßt eine Ergänzung oder Vertiefung der zu diesem Problemkreis bisher ergangenen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 67, 235 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 8/80]; Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - ) nicht erwarten.Und er hat außerdem ausgesprochen, daß ein solches Parkstudium von kürzerer Dauer sowohl bei einem Studium von einem Semester (BVerwGE 67, 235 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 8/80]) als auch bei einem Studium von zwei Semestern (Urteil vom 12. Dezember 1985 ) angenommen werden kann.
Nach den in der Beschwerde angeführten Erkenntnissen des Senats (BVerwGE 67, 235 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 8/80]; Beschluß vom 4. Februar 1986 - BVerwG 5 B 118.84 -) setzt die Annahme eines wichtigen Grundes für den Wechsel von einem Parkstudium in das Wunschstudium des Auszubildenden grundsätzlich voraus, daß sich dieser fortdauernd mit einem Antrag auf Zulassung zum Wunschstudium am Auswahlverfahren zur Vergabe der Studienplätze beteiligt.
- BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 56.82
Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund
Auszug aus BVerwG, 04.03.1987 - 5 B 30.87
Die vom Beklagten aufgeworfene Frage, "welche Bedeutung der Dauer der Alternativausbildung" beim Wechsel des Auszubildenden in sein Wunschstudium "im Rahmen der nach § 7 Abs. 3 BAföG vorzunehmenden Interessenabwägung zukommt", läßt eine Ergänzung oder Vertiefung der zu diesem Problemkreis bisher ergangenen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 67, 235 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 8/80]; Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - ) nicht erwarten. - BVerwG, 04.02.1986 - 5 B 118.84
Bundesausbildungsförderung (BaföG) bei Fachrichtungswechsel
Auszug aus BVerwG, 04.03.1987 - 5 B 30.87
Nach den in der Beschwerde angeführten Erkenntnissen des Senats (BVerwGE 67, 235 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 8/80]; Beschluß vom 4. Februar 1986 - BVerwG 5 B 118.84 -) setzt die Annahme eines wichtigen Grundes für den Wechsel von einem Parkstudium in das Wunschstudium des Auszubildenden grundsätzlich voraus, daß sich dieser fortdauernd mit einem Antrag auf Zulassung zum Wunschstudium am Auswahlverfahren zur Vergabe der Studienplätze beteiligt.